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   BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73   

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BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73 (https://dejure.org/1974,485)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1974 - III ZR 27/73 (https://dejure.org/1974,485)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - III ZR 27/73 (https://dejure.org/1974,485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlungsgesetz - Anderweitige Ersatzmöglichkeit - Leistungen des Arbeitgebers

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 380
  • NJW 1974, 1767
  • MDR 1974, 1003
  • VersR 1974, 1104
  • DVBl 1975, 143
  • DB 1974, 1676
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    a) Die Verpflichtung zu solchen Leistungen, die als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen sind, beruht im Regelfall darauf, daß der Verpflichtete unmittelbar für den Schadensfall und die daraus herrührenden Folgen einzustehen hat, sei es, daß er die eingetretene Schädigung mitverursacht hat, sei es, daß die Ersatzpflicht vertraglich - wie z.B. durch einen Versicherungsvertrag - von ihm übernommen oder durch Gesetz begründet worden ist, wie z.B. für die Träger der Sozialversicherung (vgl.: BGHZ 50, 271, 274; 47, 196, 198 und 31, 148, 150 sowie BGH LM BGB § 839 (E) Nr. 7 und VersR 1969, 1042, 1043 für die privaten Schadensversicherer; BGHZ 49, 267, 270 und 31, 148 sowie BGH VersR 1960, 352 für die Träger der Sozialversicherung).

    Insoweit besteht in den Fällen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Kongruenz zwischen Schaden und anderweitiger Ersatzmöglichkeit (vgl. BGHZ 49, 267, 277).

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Unter diesen Umständen aber besteht kein sachlicher Grund dafür, den für den Schaden deliktisch Verantwortlichen durch Leistungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz zu entlasten (vgl. BGHZ 7, 30, 47 f und 21, 112, 116, 119 für die gleiche Regelung in § 616 BGB); "ihn geht" - wie es der Bundesgerichtshof zu § 616 BGB ausgesprochen hat (BGHZ 7, 30, 49) - "der vertragliche Anspruch des körperlich verletzten Arbeiters, den dieser gegen seinen Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags hat, nichts an".
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    a) Die Verpflichtung zu solchen Leistungen, die als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen sind, beruht im Regelfall darauf, daß der Verpflichtete unmittelbar für den Schadensfall und die daraus herrührenden Folgen einzustehen hat, sei es, daß er die eingetretene Schädigung mitverursacht hat, sei es, daß die Ersatzpflicht vertraglich - wie z.B. durch einen Versicherungsvertrag - von ihm übernommen oder durch Gesetz begründet worden ist, wie z.B. für die Träger der Sozialversicherung (vgl.: BGHZ 50, 271, 274; 47, 196, 198 und 31, 148, 150 sowie BGH LM BGB § 839 (E) Nr. 7 und VersR 1969, 1042, 1043 für die privaten Schadensversicherer; BGHZ 49, 267, 270 und 31, 148 sowie BGH VersR 1960, 352 für die Träger der Sozialversicherung).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Der sozialpolitische Sinn solcher Leistungen des Arbeitgebers würde sogar in das Gegenteil verkehrt, wenn sie demjenigen zugute kämen, der den Schadensfall in verantwortlicher Weise verursacht hat (BGHZ 21, 112, 116; vgl. auch BGHZ 13, 360, 364).
  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Der sozialpolitische Sinn solcher Leistungen des Arbeitgebers würde sogar in das Gegenteil verkehrt, wenn sie demjenigen zugute kämen, der den Schadensfall in verantwortlicher Weise verursacht hat (BGHZ 21, 112, 116; vgl. auch BGHZ 13, 360, 364).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Zahlungen aufgrund dieser Vorschrift sind dementsprechend ihrer Natur nach der dem Arbeitnehmer zustehende Lohn, nicht eine irgendwie geartete Ersatzleistung (BAG NJW 1972, 702; Brill, Betrieb 1970, 1538; Walter, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 10 (1972), 37, 39; Lange, VersR 1970, 486; Abgeordneter Dr. Schellenberg in der 227. Sitzung der 5. Periode des Bundestags, Bundestagsprotokolle S. 12514 und Abgeordneter Dr. Götz, ebenda S. 12521).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 100/66

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    a) Die Verpflichtung zu solchen Leistungen, die als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen sind, beruht im Regelfall darauf, daß der Verpflichtete unmittelbar für den Schadensfall und die daraus herrührenden Folgen einzustehen hat, sei es, daß er die eingetretene Schädigung mitverursacht hat, sei es, daß die Ersatzpflicht vertraglich - wie z.B. durch einen Versicherungsvertrag - von ihm übernommen oder durch Gesetz begründet worden ist, wie z.B. für die Träger der Sozialversicherung (vgl.: BGHZ 50, 271, 274; 47, 196, 198 und 31, 148, 150 sowie BGH LM BGB § 839 (E) Nr. 7 und VersR 1969, 1042, 1043 für die privaten Schadensversicherer; BGHZ 49, 267, 270 und 31, 148 sowie BGH VersR 1960, 352 für die Träger der Sozialversicherung).
  • BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58

    Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    a) Die Verpflichtung zu solchen Leistungen, die als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen sind, beruht im Regelfall darauf, daß der Verpflichtete unmittelbar für den Schadensfall und die daraus herrührenden Folgen einzustehen hat, sei es, daß er die eingetretene Schädigung mitverursacht hat, sei es, daß die Ersatzpflicht vertraglich - wie z.B. durch einen Versicherungsvertrag - von ihm übernommen oder durch Gesetz begründet worden ist, wie z.B. für die Träger der Sozialversicherung (vgl.: BGHZ 50, 271, 274; 47, 196, 198 und 31, 148, 150 sowie BGH LM BGB § 839 (E) Nr. 7 und VersR 1969, 1042, 1043 für die privaten Schadensversicherer; BGHZ 49, 267, 270 und 31, 148 sowie BGH VersR 1960, 352 für die Träger der Sozialversicherung).
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr". Rückgriffsausschluß

    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Es gilt mithin für Leistungen des Arbeitgebers nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nichts anderes als für Gehaltszahlungen oder Versorgungsleistungen eines öffentlichen Dienstherrn aufgrund der Beamtengesetze, die ebenfalls keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (BGHZ 43, 115, 117; BGH VersR 1966, 933, 934; vgl. auch BGH NJW 1963, 2168).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 58/62
    Auszug aus BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73
    Es gilt mithin für Leistungen des Arbeitgebers nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nichts anderes als für Gehaltszahlungen oder Versorgungsleistungen eines öffentlichen Dienstherrn aufgrund der Beamtengesetze, die ebenfalls keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (BGHZ 43, 115, 117; BGH VersR 1966, 933, 934; vgl. auch BGH NJW 1963, 2168).
  • OLG Bamberg, 08.06.1971 - 5 U 48/71

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung; Zumutbare tatsächliche

  • OLG Zweibrücken, 01.12.1972 - 1 U 82/72
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Ebensowenig treffen auf den Entschädigungsanspruch nach § 49 BSeuchG die in der Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätze zu, nach denen bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ein Schaden nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der Verletzte Lohnfortzahlungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat (vgl. BGHZ 43, 378, 381; BGH NJW 1963, 1051) sowie daß eine Fortzahlung von Dienstbezügen ebensowenig wie die Gewährung von Versorgungsleistungen oder Leistungen des Arbeitgebers auf Grund des Lohnfortzahlungsgesetzes "anderweitige Ersatzmöglichkeiten" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (Senatsurteile in BGHZ 43, 115, 117 und BGHZ 62, 380).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus - ausdrücklich oder der Sache nach - eine Kongruenz zwischen dem zu ersetzenden Schaden und der anderweiten Ersatzmöglichkeit verlangt (BGHZ 31, 148, 150; 49, 267, 277; 62, 380, 386 und 394, 398).
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Ganz allgemein ist die Tendenz zu erkennen, die als "antiquiert" (BGHZ 42, 176, 181) empfundene Bestimmung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB in möglichst engen Grenzen zu halten (vgl. etwa BGH NJW 1974, 1767).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Mit der Durchsetzung des Kündigungsschutzes bot sich dem Kläger keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ; denn der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslohnes, der ihm bei Obsiegen im Kündigungsschutzprozeß gegen die Arbeiterwohlfahrt zugestanden hätte, bezweckt als Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis nicht die Deckung des Schadens, den er durch die Kündigung als Folge der Amtspflichtverletzung erlitten hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 62, 380).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    In der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind allerdings Leistungen der (deutschen) Sozialversicherungsträger an Geschädigte oder Hinterbliebene grundsätzlich als andere Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen worden (BGHZ 31, 148, 150 [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58]; 49, 269, 275 f [BGH 29.01.1968 - III ZR 111/66]; 62, 380, 385 [BGH 20.06.1974 - III ZR 27/73]; 62, 394, 397 [BGH 04.07.1974 - III ZR 63/72]; VersR 1968, 695, 697; 1974, 549; so auch das Reichsgericht ab RGZ 161, 199, 202).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat in zwei neueren Entscheidungen die Anwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verneint, weil die dem Verletzten durch Dritte zugewendeten sozialen Leistungen nicht mit dem Ziel gewährt wurden, den Schädiger endgültig auf Kosten des leistenden Dritten zu entlasten (BGHZ 62, 380: Lohnfortzahlung; 62, 394: Versorgungsleistung nach § 1 BVG).

    In BGHZ 62, 380 hat der Senat bereits anerkannt, daß gesetzliche Regelungen, die eine Entlastung des Schädigers auf Kosten der Partner des Arbeitsverhältnisses verhindern wollen, gegenüber § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB Bedeutung erlangen können.

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Die vom Senat unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung der "anderen" an den Geschädigten erbrachten oder zu erbringenden Leistungen vorgenommene Reduktion der Vorschrift betraf ausschließlich Fälle, in denen es sich um vom Geschädigten verdiente oder unter Aufwendung eigener Mittel erkaufte Leistungen (des Arbeitgebers oder einer Versicherung) handelte, die ihrer Bestimmung nach nicht mit dem Ziel gewährt wurden, endgültig Schäden aufzufangen, die ihren Grund in der unerlaubten Handlung eines außerhalb des Leistungsverhältnisses stehenden Dritten hatten (BGHZ 62, 380 [hier: I (147) 160 a] - gesetzliche Lohnfortzahlung; 62, 394 [hier: I (147) 162 a] - Erhöhung der Grundrechte nach BVG ; 70, 7 [hier: I (147) 178 a] - französische gesetzl. Unfallversicherung; 79, 26 [hier: I (147) 194 a] - gesetzl. Krankenversicherung; 79, 35 - private Krankenversicherung; 85, 230 [hier: I (147) 202 d] - Kaskoversicherung; VersR 83, 462 - private Feuerversicherung; VersR 83, 638 [hier: I (147) 205 b-c] - gesetzl. Unfall- und Rentenversicherung ..).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Dieser fiktive Schaden (vgl. BGHZ 62, 380 = NJW 1974, 1767 unter III 1 und III 2 b zu §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 LFZG a.F.) wird sich, um den Mitverschuldensanteil gekürzt, höchstens mit dem hälftigen Betrag der Klageforderung decken (wird ausgeführt).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Vielmehr ist in dem Maße, in dem die Reichweite des Verweisungsprivilegs begrenzt wird, eine Abwägung der Regelungszwecke der miteinander konkurrierenden (beiden) Normen möglich geworden und auch vorgenommen worden (vgl. die Senatsurteile BGHZ 62, 380 - Lohnfortzahlungsgesetz - 62, 394 - Bundesversorgungsgesetz -),.
  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

    In dieser Bedeutung, nämlich lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung herbeizuführen, erschöpft sich die Vorschrift (BGHZ 62, 380, 386 ff).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Vielmehr ist in dem Maße, in dem die Reichweite des Verweisungsprivilegs begrenzt wird, eine Abwägung der Regelungszwecke der miteinander konkurrierenden (beiden) Normen möglich geworden und auch vorgenommen worden (vgl. die Senatsurteile BGHZ 62, 380 - Lohnfortzahlungsgesetz; 62, 394 - Bundesversorgungsgesetz).
  • OLG Saarbrücken, 19.04.2018 - 4 U 137/16

    Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines

  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 97/72

    Schlachthofträger - Besondere Zwecke - Vertragsähnliche Haftung - Hoheitlicher

  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 2 U 25/03

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitgebers gegen eine Behörde wegen eines Sturzes,

  • BAG, 06.08.1986 - 5 AZR 607/85

    Organspende - Organspender - Transplantation - Anspruch auf Lohnfortzahlung -

  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 88/73

    Zweifelsfragen bei der beweisrechtlichen Würdigung der Ursächlichkeit eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde -

  • BGH, 04.11.1974 - III ZR 18/74

    Lohnfortzahlung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 65/72

    Lohnfortzahlung - Anderweitige Ersatzmöglichkeit - Amtshaftungsansprüche

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